KNAUS SÜDWIND 450 FU

Rundgang durch den Wohnwagen

Erleben Sie einen virtuellen Rundgang durch unser wunderschönen Wohnwagen. (Doppelklick für Vollbildschirm) 

Wir arbeiten mit Hochdruck an unserem virtuellen Rundgang. Wir bitten Sie noch um ein wenig Geduld. 

Erleben Sie einen virtuellen Rundgang durch unser wunderschönen Wohnwagen.

Die Caravan Ikone

 

Romantische Abendstunden zu zweit oder volle Action am See mit der ganzen Familie. Mit dem Südwind trifft Eleganz auf Effizienz. Mieten Sie bei uns den wunderschönen und Modernen Knaus Südwind 450 FU.

Die Ausstattung Ihres Fahrzeuges:

  • Sonnensegel
  • Fahrradträger
  • TV-Paket (bei Bedarf)
  • Campingzubehör
  • Drei-Flammen-Kocher mit Glasabdeckung
  • Spülbecken aus Edelstahl
  • Kühlschrank
  • Gasheizung
  • Wasserversorgung mit Tauchpumpe
  • Externe Stromversorgung

Technische Daten

Unsere Mietbedingungen

Berechtigte Fahrer / Mindestalter / Führerschein

Der Fahrer muss mindestens das 21. Lebensjahr vollendet haben und im Besitz eines für die jeweilige Fahrzeugklasse gültigen Führerscheins sein, wie der Klasse 3, der Klasse B96 und / oder BE für PKW mit Anhänger. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und den bei Anmietung genannten Personen geführt werden. Die Führerscheine des Mieters und sämtlicher weiterer Fahrer sind bei der Anmietung vorzulegen.

Stornierungsbedingungen

Möchte der Mieter seine Buchung stornieren, so beträgt die mindestens vom Mieter an den Vermieter zu bezahlende Stornogebühr 200,– €.

Im Übrigen kann er wie folgt stornieren:

  • Stornierung bis zu 61 Tage vor Mietbeginn gegen Bezahlung von 20 % des Mietpreises (Stornogebühr) an den Vermieter
  • Stornierung 60 bis zu 30 Tage vor Mietbeginn gegen Bezahlung von 40 % des Mietpreises (Stornogebühr) an den Vermieter
  • Stornierung 29 bis zu 15 Tage vor Mietbeginn gegen Bezahlung von 80 % des Mietpreises (Stornogebühr) an den Vermieter
  • weniger als 15 Tage vor Mietbeginn gegen Bezahlung von 90 % des Mietpreises (Stornogebühr) an den Vermieter

Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen. Gegen die bei Rücktritt fälligen Kosten kann sich der Mieter durch eine Reiserücktrittskostenversicherung zu deren Bedingungen schützen. Das vertragliche Recht zur Stornierung besteht nicht, wenn der Mieter ein Sonderangebot, insbesondere sogenannte Schnuppertouren, gebucht hat.

Oder kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne weiter.